Interview zwischen Giulia Demarco (GD) und Peter Wegmann (PW) – zukunftsorientierter Kurs bei uns!
GD: «Herzlich willkommen zu unserer 2. Ausgabe des Info Audios. Mein Name ist Giulia Demarco und ich freue mich Peter Wegmann zu interviewen.
Das Thema der heutigen Ausgabe ist zukunftsorientierter Kurs bei uns. Was meinst du damit Peter?»
PW: «Ich habe das Thema von unserer Homepage abgeleitet. Dort kann man nachlesen «Traditionsgesellschaft für Privatpersonen und Unternehmen mit qualitäts- sowie zukunftsorientiertem Kurs.»
GD: «Das ist spannend! Und was in unserem Unternehmen ist Tradition?»
PW: «Tradition ist eine ganz lange Geschichte, die Firma besteht schon seit 1949, seit 1955 an der Seestrasse 357 in Zürich ansässig, gegründet von meinem Vater, deinem Grossvater, also bereits 2. und 3. Generation im Betrieb und auch die 4. vom Alter her besteht bereits. Wir haben sehr viele langjährige Mitarbeitende und sind stolz auf treue Kunden, welche wir über Jahre, vielfach sogar über Jahrzehnte betreuen dürfen.»
GD: «Das ist eine unglaublich lange und spannende Firmengeschichte! Was ist denn zukunftsorientiert? Gibt es auch beispielsweise personelle Veränderungen?»
PW: «Ja, es gab bereits eine Veränderung im Frühling 2026. Peter Gugelmann, 33 ½ Jahre bei uns tätig ist in die Pension gegangen. In seine Fussstapfen ist ein jüngerer unter 30-jährigen Mann getreten, welcher rasch und gut ins Team integriert wurde. Wir haben somit das Team verjüngt, aber alle anderen Teammitglieder, welche seit vielen Jahren bei uns tätig sind, bestehen nach wie vor. Aber die Zukunft bedeutet natürlich auch, dass wir jüngere Mitarbeitende integrieren.»
GD: «Sehr interessant! Gibt es auch bei den Mieträumlichkeiten Veränderungen? Wir sind ja schon seit Jahrzehnten hier an der Seestrasse ansässig.»
PW: «Ja, seit 1955! Das tönt schon ziemlich verstaubt. Aber wir haben eine Lösung gefunden, eine sehr gute und moderne, mit top Räumlichkeiten. Nur 2 ½ km von hier entfernt, nämlich in Adliswil an der Zürichstrasse 81, unmittelbar an der Grenze zu Zürich und wir werden voraussichtlich in etwa einem Jahr umziehen.»
GD: «Da freuen wir uns alle sehr darauf. Und zu guter Letzt, gibt es auch noch Neuerungen im Bereich Wissensvermittlung?»
PW: «Also die Neuerungen sind bereits im Gange. Dies ist die zweite Ausgabe des Infoaudios, welches wir im Interview-Stil halten, die erste Ausgabe war vor einem Jahr. Dies ist die Zukunft. An der Vergangenheit und Tradition halten wir aber dennoch fest, indem wir seit vielen Jahren, also seit 1993 das Infobulletin jährlich im Januar rausbringen, das nächste also dann im Januar 2027.»
GD: «Super! Vielen Dank Peter für das Interview. Da kommen unglaublich spannende Zeiten auf uns zu. Ich bedanke mich bei euch fürs Zuhören und freue mich auf das nächste Mal.»
Gespräche und Sitzungen gehören zum Geschäftsalltag und sind gerade in KMU ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Kundengespräche prägen den Eindruck einer Unternehmung wesentlich; interne Gespräche, Mitarbeitergespräche sowie Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratssitzungen entscheiden darüber, ob Zeit und Wissen sinnvoll eingesetzt werden. In einer zunehmend digitalen Arbeitswelt gewinnen persönliche Begegnungen zusätzlich an Bedeutung.
Ein professionelles Gespräch hat klare Ziele und einen definierten Zeitrahmen. Die Beteiligten sind vorbereitet, aufmerksam und wissen am Ende, welche Ergebnisse erzielt wurden, wer welche Aufgaben übernimmt und bis wann diese zu erledigen sind. Fehlt diese Klarheit, besteht Verbesserungspotenzial. Vor jeder Sitzung sollten daher folgende Punkte beachtet werden:
Gespräche scheitern häufig nicht am Fachwissen, sondern an organisatorischen und zwischenmenschlichen Mängeln: unklare Einladungen und Ziele, fehlende Vorbereitung, ungenügende Entscheidungsgrundlagen, Unpünktlichkeit, Ablenkung durch elektronische Geräte, gegenseitiges Unterbrechen oder das Verlieren des roten Fadens. Auch ausufernde Detaildiskussionen, Zeitüberschreitungen und unklare Beschlüsse vermindern die Verbindlichkeit.
Ebenso beeinflussen die Rahmenbedingungen den Gesamteindruck. Ungeeignete Räume, schlechte Beleuchtung, mangelnde Frischluft oder nicht funktionierende Hilfsmittel können ein ansonsten gut vorbereitetes Gespräch unnötig erschweren.
Sorgfältige Vorbereitung ist die wichtigste Grundlage effizienter Gespräche. Vor Kundengesprächen sind vorhandene Informationen aus früheren Kontakten zusammenzutragen; bei Neukunden sollen verfügbare Informationen vorgängig beschafft werden. Zur Vorbereitung gehören zudem die Analyse der Vorgeschichte, der Themen und der beteiligten Personen mit ihren Rollen.
Danach werden Besprechungspunkte geordnet, Schwerpunkte und Hauptziel festgelegt und nur die wirklich relevanten Themen in die Sitzung aufgenommen. Eine klare Traktandenliste mit Ziel und Zeitbudget schafft Orientierung. Bei Bedarf helfen Fragenkataloge, Grafiken, Tabellen oder andere visuelle Unterlagen, komplexe Sachverhalte verständlich darzustellen. Zusammengefasst gehört zu einer guten Vorbereitung und Organisation:
Für jedes Gespräch sind sowohl die Ziele des Kunden als auch die eigenen Ziele zu klären. Der fachliche und persönliche Nutzen für den Kunden steht im Vordergrund. Ziele sollen konkret formuliert werden; als Orientierung dient SMART+PS: spezifisch, messbar, anspruchsvoll, realistisch, terminiert sowie positiv und sinnvoll.
Neben der Sachebene beeinflussen emotionale und zwischenmenschliche Faktoren Entscheidungen. Authentizität, passende Körpersprache und aktives Zuhören erhöhen die Glaubwürdigkeit. Das Gegenüber soll ausreden können; Verständnisfragen sind gezielt zu stellen und verbale wie nonverbale Signale bewusst wahrzunehmen. Kommunikation umfasst neben dem Sachinhalt auch Selbstkundgabe, Beziehung und Appell. Bei Unklarheiten ist deshalb konkret nachzufragen statt zu vermuten.
Während des Gesprächs ist der Sachverhalt zunächst möglichst genau zu ermitteln. Offene Punkte werden mit konkreten Fragen geklärt; je nach Thema sind Ursachen, Auswirkungen sowie einschlägige gesetzliche Grundlagen und die geltende Praxis aufzuzeigen. Anschliessend können verschiedene Varianten entwickelt und beurteilt werden. Daraus sind konkrete Lösungsvorschläge abzuleiten, wobei die eigene Dienstleistungskompetenz sachgerecht eingebracht werden darf.
Entscheidend ist, dass das Gespräch in ein verbindliches Vorgehen mündet. Am Ende müssen drei Fragen eindeutig beantwortet sein: Wer übernimmt die Aufgabe? Was ist genau zu erledigen? Bis wann muss sie abgeschlossen sein?
Professionelle Gesprächsführung endet nicht mit der Sitzung. Unmittelbar danach ist zu prüfen, ob Ziele und Zeitrahmen eingehalten wurden. Ergebnisse sind nachvollziehbar zu dokumentieren, insbesondere durch Aktennotizen über die Gespräche, Lösungen und Beschlüsse. Aufgaben sind zu terminieren, bei Bedarf zu delegieren und anschliessend zu überwachen.
Damit wird Gesprächsführung zu einem Gesamtprozess aus Vorbereitung, klarer Zielsetzung, strukturierter Durchführung, aufmerksamer Kommunikation und konsequenter Nachbearbeitung. Für KMU ist dies ein wesentlicher Erfolgsfaktor: Kunden fühlen sich verstanden und kompetent betreut, interne Sitzungen werden effizienter und Entscheidungen transparenter.
Viele KMU sind hervorragend organisiert, solange der Inhaber gesund und handlungsfähig ist. Fällt er infolge Unfall, schwerer Krankheit, vorübergehender oder dauernder Urteilsunfähigkeit oder durch einen Todesfall plötzlich aus, können innert kurzer Zeit erhebliche organisatorische, finanzielle und rechtliche Probleme entstehen.
Gerade in kleineren und mittleren Unternehmen ist der Inhaber oft die zentrale Schlüsselfigur: Er kennt Kunden und Mitarbeitende, entscheidet über Investitionen, verfügt über Bankvollmachten und trägt wesentliches Unternehmenswissen. Eine professionelle Notfallplanung schützt deshalb das Unternehmen, die Familie, Mitarbeitende sowie Kunden und Geschäftspartner.
Der erste Baustein jeder Notfallplanung betrifft rechtliche Vorkehrungen, die das Unternehmen absichert bei verschiedenen Szenarien des Ausfalls vom KMU-Unternehmer. Dazu gehören insbesondere:
Wer diese Dokumente frühzeitig erstellt und aufeinander abstimmt, reduziert Unsicherheiten und das Risiko langwieriger Konflikte unter Angehörigen und Erben.
Ebenso wichtig ist die betriebliche Organisation. Einige KMU verfügen nur über einen einzigen Verwaltungsrat oder Geschäftsführer; häufig besitzt nur der Inhaber die Zeichnungsberechtigung oder den Zugang zu Bankkonten. Deshalb muss im Voraus geklärt sein, wer bei einem Ausfall die operative Führung übernimmt, Verträge unterzeichnen sowie Löhne und Rechnungen bezahlen darf und wer Mitarbeitende, Kunden und Lieferanten informiert.
Bankvollmachten und Handelsregistereinträge sind aktuell zu halten, für wichtige Funktionen sind Stellvertretungen zu bestimmen. Zur betrieblichen Vorsorge gehört auch die digitale Handlungsfähigkeit: Passwörter, elektronische Zugänge, Buchhaltungsprogramme, Cloud-Dienste und zentrale Dokumente müssen für berechtigte Personen im Notfall verfügbar sein. Ein aktueller Notfallordner erleichtert rasches und geordnetes Handeln mit folgenden organisatorischen Regelungen:
Der grösste Wert eines Unternehmens liegt oft in den Menschen und im aufgebauten Vertrauen. Deshalb sollten die wichtigsten Kunden- und Lieferantenkontakte, externe Berater wie Treuhänder, Anwälte, Notare oder Informatiker, interne Stellvertretungen sowie laufende Projekte und Verpflichtungen schriftlich dokumentiert sein.
Ein vorbereiteter Kommunikationsplan hilft, Mitarbeitende, Kunden und Geschäftspartner rasch, ruhig und transparent zu informieren. Das schafft Vertrauen und verhindert unnötige Gerüchte oder Unsicherheiten.
Eine gute Unternehmer-Vorsorge besteht nicht aus einem einzelnen Dokument, sondern aus einem abgestimmten Gesamtkonzept. Dazu gehören insbesondere:
Diese Unterlagen sollten mindestens einmal pro Jahr überprüft und an veränderte persönliche, rechtliche und betriebliche Verhältnisse angepasst werden.
Ein Unternehmer arbeitet oft jahrzehntelang am Aufbau seines Unternehmens. Eine frühzeitige Notfallplanung schützt dieses Lebenswerk, schafft Klarheit, verhindert Konflikte und ermöglicht eine geordnete Weiterführung des Betriebs. Sie schützt zugleich Familie, Mitarbeitende, Kunden und Geschäftspartner.
Wegmann und Partner AG unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Vorsorge- und Nachfolgeregelung, insbesondere bei Vorsorgeaufträgen, Testamenten, Erbverträgen, Unternehmensnachfolgen sowie Willensvollstreckungen und Nachlassabwicklungen. Der entscheidende Rat lautet: nicht auf den Ernstfall warten, sondern rechtzeitig Verantwortung übernehmen.
Für viele Unternehmerinnen und Unternehmer gehört ein Geschäftsauto zum Alltag. Steuerlich kann ein Fahrzeug im Geschäftsvermögen attraktiv sein, wenn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten und die Folgen von Anfang an richtig geplant werden. Entscheidend sind insbesondere direkte Steuern, Mehrwertsteuer, Privatanteil sowie die Wahl zwischen Geschäfts- und Privatvermögen.
Befindet sich das Fahrzeug im Geschäftsvermögen, können geschäftlich begründete Kosten grundsätzlich steuerlich abgezogen werden. Dazu zählen insbesondere:
Wird das Geschäftsauto auch privat genutzt, (was vom Steueramt in vielen Fällen angenommen wird), ist ein Privatanteil als Einkommen aufzurechnen. Nach der geltenden Regelung beträgt dieser grundsätzlich 0,9 % des Fahrzeugkaufpreises exkl. MWST pro Monat bzw. 10,8 % pro Jahr, mindestens CHF 150 pro Monat. Bei Leasingfahrzeugen dient grundsätzlich der Barkaufpreis bzw. Objektpreis als Berechnungsgrundlage. Beispiel: Bei einem Anschaffungspreis von CHF 50’000 exkl. MWST beträgt der Privatanteil CHF 450 pro Monat bzw. CHF 5’400 pro Jahr.
Bei besonders teuren Fahrzeugen kann die Pauschale ungenügend sein. Nach der Praxis des kantonalen Steueramtes Zürich gelten Fahrzeuge mit einem Anschaffungswert von über CHF 120’000 exkl. MWST als Luxusfahrzeuge; möglich sind ein höherer Privatanteil oder eine Kürzung der abzugsfähigen Fahrzeugkosten. Der Privatanteil bei einem Kaufpreis (exklusiv MWST) von CHF 120’001-139’999 beträgt im Kanton Zürich 12 Prozent. Generell gilt: Je höher der Nettokaufpreis von Luxusfahrzeugen, desto höher der Privatanteil.
Bei der Mehrwertsteuer besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Vorsteuerabzug, soweit das Fahrzeug für steuerbare unternehmerische Tätigkeiten verwendet wird. Eine private Nutzung muss mehrwertsteuerlich korrigiert werden (mit einem Privatanteil analog wie bei den direkten Steuern); unterbleibt die Korrektur oder ist sie falsch, drohen bei einer MWST-Kontrolle Nachbelastungen. Beim späteren Verkauf des Geschäftsfahrzeugs ist in der Regel ebenfalls Mehrwertsteuer auf dem Verkaufspreis geschuldet.
Werden bei Steuerprüfungen die MWST Privatanteile Auto aufgerechnet, gibt es regelmässig Meldungen an die Kantonalen Steuerämter. Nachsteuer- und Bussenverfahren können die unangenehme Folge sein.
Nicht jedes Fahrzeug sollte automatisch dem Geschäftsvermögen zugeordnet werden. Vor Kauf oder Leasing sind insbesondere folgende Punkte zu prüfen:
Je nach Ausgangslage kann es günstiger sein, das Fahrzeug privat zu halten und geschäftliche Fahrten nach den zulässigen Kilometeransätzen abzurechnen. Eine individuelle Berechnung lohnt sich deshalb fast immer.
Häufige Fehler in der Praxis sind:
Wer diese Punkte frühzeitig berücksichtigt, vermeidet unangenehme Überraschungen und kann erhebliche Steuerkosten sparen.
Ein Geschäftsauto kann steuerlich ausgesprochen attraktiv sein. Entscheidend ist jedoch die Gesamtbetrachtung aus direkten Steuern, Mehrwertsteuer, Privatanteil und Unternehmensstruktur. Gerade der Privatanteil von 10,8 % pro Jahr und mögliche Einschränkungen bei hochwertigen Fahrzeugen sind wichtige Entscheidungsfaktoren.
Vor Kauf oder Leasing sollten deshalb die steuerlichen Auswirkungen berechnet werden. Eine fundierte Analyse zeigt, ob das Fahrzeug besser dem Geschäfts- oder Privatvermögen zugeordnet wird und welche Lösung langfristig die tiefste Steuerbelastung ergibt. Wegmann und Partner AG unterstützt dabei mit Beratung in Steuern, Mehrwertsteuer, Unternehmensrecht und Finanzplanung.
Wegmann+Partner AG
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